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Rohrreinigung Mietwohnung Rostock: Rechte & Pflichten

Aktualisiert am 05.09.2026 · Rohrreinigung Rostock

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Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen verantwortlich. Wer die Verstopfung verursacht hat, zahlt die Reinigung - lässt sich das nicht nachweisen, trägt der Vermieter die Kosten.

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Grundregel: Vermieter ist für die Substanz zuständig

Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Dazu gehören funktionierende Abwasserleitungen. Verstopft eine Grundleitung, die alle Mieter gemeinsam nutzen, muss der Vermieter unverzüglich für Abhilfe sorgen und die Kosten tragen - unabhängig davon, wer die Verstopfung ausgelöst hat.

Wann zahlt der Mieter?

Der Mieter haftet für Verstopfungen, die er eindeutig selbst verursacht hat. Typische Fälle:

  • Feuchttücher, Wattepads oder Windeln wurden ins WC gespült
  • Küchenabfälle oder Fett wurden in den Abfluss gegossen
  • Fremdkörper (Spielzeug, Reinigungsschwämme) wurden in den Abfluss eingebracht

Wichtig: Der Vermieter muss die Verursachung beweisen - eine bloße Vermutung reicht nicht aus, um dem Mieter die Kosten aufzuerlegen. In der Praxis ist das oft schwer nachzuweisen.

Was steht im Mietvertrag?

Manche Mietverträge oder Hausordnungen übertragen die Kosten kleinerer Rohrreinigungen auf den Mieter. Diese Klauseln sind jedoch nur wirksam, wenn sie klar formuliert und auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind. Pauschale Formeln wie „Der Mieter trägt alle Kosten der Rohrreinigung" sind unwirksam (vgl. BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen - ähnliche Prinzipien gelten für Betriebskosten). Im Zweifelsfall hilft ein Mieterverein oder Rechtsanwalt weiter.

Was tun bei Streit mit dem Vermieter?

  1. Sofort schriftlich informieren: Teilen Sie den Schaden per E-Mail oder Brief mit und setzen Sie eine angemessene Frist (in der Regel 24 Stunden bei akuter Verstopfung).
  2. Fachmann selbst beauftragen: Reagiert der Vermieter nicht, können Sie in dringenden Fällen selbst einen Betrieb beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern - bewahren Sie unbedingt die Rechnung auf.
  3. Beweise sichern: Fotos, Protokolle und Kostenvoranschläge dokumentieren den Schaden.
  4. Mieterverein kontaktieren: In Rostock gibt es Anlaufstellen für Mietrechtsfragen, die bei Streitigkeiten helfen können.

Nebenkostenabrechnung: Kann der Vermieter umlegen?

Regelmäßige Kanalreinigungen als Wartungsmaßnahme können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist und die Reinigung tatsächlich regelmäßig stattfindet. Einmalige Reparaturen wegen einer Verstopfung gehören dagegen zu den Instandhaltungskosten und dürfen nicht umgelegt werden.

Fazit für Mieter in Rostock

Verstopfungen sind für Sie kein Problem, solange Sie sich ordnungsgemäß verhalten und nichts Ungeeignetes in den Abfluss geben. Informieren Sie den Vermieter schnell und schriftlich - dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Hartnaeckige Verstopfung in Rostock?

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