Eingefrorene Rohre können platzen und erhebliche Wasserschäden verursachen. Besonders in Rostock, wo Meeresluft und kalte Ostseewind-Winter für Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt sorgen können, lohnt es sich, Rohre und Abflüsse rechtzeitig vorzubereiten.
Welche Rohre sind besonders gefährdet?
- Außenleitungen und Rohre in unbeheizten Bereichen (Keller, Garage, Carport)
- Wasserleitungen entlang von Außenwänden
- Gartenwasserhähne und oberirdische Zuleitungen
- Abflüsse bei Teich- oder Swimmingpool-Technik
Schritt für Schritt: Rohre winterfest machen
- Außenwasserhähne absperren: Drehen Sie den Innenabsperrhahn zu und öffnen Sie dann den Außenhahn vollständig, damit restliches Wasser ablaufen kann.
- Leitungen isolieren: Wickeln Sie freiliegende Rohre mit Rohrisolierungsschlauch (Armaflex o. ä.) ein. Im Baumarkt gibt es passende Größen für wenig Geld.
- Heizkabel verwenden: Bei besonders frostgefährdeten Leitungen sorgt ein selbstregelndes Heizkabel für verlässlichen Schutz auch bei extremer Kälte.
- Kellerfenster schließen: Offene Kellerfenster lassen Kaltluft an Rohre. Schließen Sie diese rechtzeitig vor dem ersten Frost.
- Wasserstand im Außenbereich senken: Entleeren Sie Gartenschläuche vollständig und lagern Sie sie frostfrei.
Was tun bei eingefrorenen Rohren?
Tauen Sie ein eingefrorenes Rohr niemals mit offenem Feuer auf. Verwenden Sie stattdessen einen Heißluftfön auf niedriger Stufe oder warme Tücher. Fließt nach dem Auftauen kein Wasser, könnte das Rohr bereits geplatzt sein - dann sofort den Haupthahn schließen und einen Fachmann rufen.
Häufige Fragen
Ab welcher Temperatur frieren Rohre ein?
Rohre können bereits ab 0 Grad Celsius einfrieren, wenn sie ungeschützt an Außenwänden verlaufen oder in unbeheizten Räumen liegen. Das Risiko steigt bei Dauerfrost deutlich an.
Muss ich den Haupthahn im Urlaub abstellen?
Bei längerer Abwesenheit im Winter empfiehlt es sich, den Haupthahn zuzudrehen und die Leitungen zu entleeren. So entstehen im Schadenfall keine langen Wasserschäden in der leerstehenden Wohnung.
Übernimmt die Versicherung Schäden durch Frostschäden?
Leitungswasserschäden sind oft in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Ob Frost explizit abgedeckt ist, hängt vom Vertrag ab. Prüfen Sie Ihre Police vor dem Winter und klären Sie offene Fragen mit Ihrem Versicherer.